[BALVI Veranstaltungen]

Einleitung

Die BALVI GmbH führt neben Schulungen zur Programmbedienung auch Veranstaltungen zur Optimierung der Arbeitsprozesse in den Veterinärbehörden durch.

 

Unser Repertoire umfasst Seminare, Workshops/ Beratungen sowie Coaching zur Optimierung Ihrer Arbeitsprozesse.

Ziel

Ausgangslage

Die Inhalte und Aufgaben der amtlichen Überwachungstätigkeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz werden von den zuständigen Institutionen vorgegeben.

 

In den Ausschüssen „Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ und „Überwachung“ erarbeiten und beraten unter dem Vorsitz des BVL Bund und Länder neue und bestehende Allgemeine Verwaltungsvorschriften.

 

Der BVLK engagiert sich für eine praktische und einheitliche Durchführung der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Er setzt sich dafür ein, dass die Berufsordnung der Lebensmittelkontrolleure an die aktuellen Anforderungen angepasst wird. Erfahrungen und das Wissen aus der Praxis der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.

Beispielhafte gesetzliche Grundlagen:

  • Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rate
  • Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit
  • Verordnung über die fachlichen Anforderungen gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe b des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches an die in der Überwachung tätigen Lebensmittelkontrolleure (Lebensmittelkontrolleur-Verordnung – LKonV)
  • 39 Abs. 1 Satz 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder § 29 Absatz 1 Satz 2 des Tabakerzeugnisgesetzes
  • „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb)“
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift Datenaustausch (AVV DatA)
Möglichkeiten

Wir bieten Ihnen Veranstaltungen und Workshops zu den Themen, die für Sie und Ihr Amt relevant sind.

 

Unsere Veranstaltungen und Workshops werden individuell auf Ihr Amt zugeschnitten. Sie sollen Ihnen eine einheitliche Vorgehensweise aller Beteiligten sowie eine einheitliche und effektive Arbeitsweise in und mit den Softwareprodukten der BALVI GmbH aufzeigen. Darüber hinaus werden spezielle, individuelle Fragen und Themen bearbeitet.

 

Gern bereichern Sie unser Portfolio durch Ihre aktive Teilnahme und Ergänzung von Beratungsinhalten.

 

Wir kommen direkt zu Ihnen und freuen uns auf den fachlichen und persönlichen Austausch mit allen Beteiligten.

Im Detail

Verständnis schaffen für BALVI als zentrales digitales Werkzeug im behördlichen gesundheitlichen Verbraucherschutz und damit auch für alle anhängenden IT-Fachverfahren und –systeme.

Steigerung der Motivation aller Nutzerinnen und Nutzer durch didaktisch nachhaltig maßgeschneiderte Veranstaltungen, ob individuell oder interdisziplinär.

Optimale Erfassung aller dokumentationswürdigen und –pflichtigen Informationen und Tätigkeiten in Hinsicht auf eine papierlose Verwaltung mit Ausblick auf die E-Akte (DMS).

Implementierung standardisierter Dokumentationsprozesse für eine bestmögliche Auswertung von benötigten Informationen und damit zusammenhängenden Berichten an beispielsweise übergeordnete Stellen auf Grundlage rechtlicher Anforderungen (Land, Bund, EU).

Vereinfachung durch Standardisierung von Prozessabläufen und Definition neuer bzw. gemeinsam überarbeiteter Workflows.

Auftraggeberorientierte Veranstaltung auf Basis vorangestellter Analysen bzw. Bedürfnisse aus variablen Perspektiven, ob auf Sachgebiets-, Kreis-, Landes- oder Bundesebene.

Proaktive, fachlich fundierte sowie bedarfsorientierte Begleitung und Unterstützung von Planung, über Einführung und Implementierung bis zur Nutzbarmachung bei modularen Programmerweiterungen der Fachanwendung BALVI iP.

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