BALVI
ZBR
[Balvi ZENTRALES BETRIEBSREGISTER]
Produktüberblick
Verschiedene Institutionen im Bereich des behördlichen Verbraucherschutzes halten Betriebsregister vor, um die ihnen übertragenen Aufgaben wahrnehmen zu können. Die von der jeweiligen Fachanwendung benötigten Stammdaten überschneiden sich in weiten Teilen. Das zentrale Betriebsregister (zBR) dient als Datendrehscheibe für die gemeinsam genutzten Daten der unterschiedlichen IT-Systeme und bildet durch Vereinheitlichung und Normierung der Stammdaten unterschiedlicher Fachverfahren die Basis für Interoperabilität und einen effizienten und verlässlichen Austausch von Fachdaten.
Ihre Vorteile
- Erhöhte Interoperabilität zwischen den Institutionen und deren Fachsystemen
- Effizienter medienbruchfreier Datenaustausch zwischen BALVI iP, TSK, HI-Tier, LIMS, Landwirtschaftsämtern und weiteren. Das zBR bildet damit die Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung von Verwaltungsverfahren im Sinne des Onlinezugangsgesetzes.
- Deutlich verringerter administrativer und technischer Pflegeaufwand gegenüber vielen bilateralen Schnittstellen
- Valide Stammdaten
- Synchrone Stammdaten in angeschlossenen Fachanwendungen
- Komfortable Nutzung der zentralen Dienste (Webservices) durch die angeschlossenen Fachanwendungen
- Voraussetzung für den effizienten und fehlerarmen Betrieb weiterer Fachschnittstellen
Ablauf und Kosten der Schnittstellen-Einführung
- Jede Institution erfasst in ihrer eigenen Fachanwendung Betriebsdaten in unterschiedlicher Detailtiefe. Im zentralen Betriebsregister werden alle Betriebsdaten gespeichert, die von mehreren Fachanwendungen benötigt und damit zwischen diesen ausgetauscht werden müssen.
- Bei Neuanlage oder Änderung von Betriebsdaten in einer Institution werden diese an das zentrale Betriebsregister übermittelt und von dort an die anderen Institutionen weitergeleitet. Bei entsprechender Anbindung der Fachanwendungen erfolgt dieser Abgleich automatisch ohne weitere Aufwände für die Bearbeiter.
- Effizientere Kommunikation zwischen den Institutionen.
- Mit dem zentralen Betriebsregister erhöht sich die Geschwindigkeit der Kommunikation zwischen allen beteiligten Institutionen. Sobald eine Institution Änderungen an den Stammdaten eines Betriebes vornimmt, wird dies auch allen anderen Institutionen per Schnittstelle zum Betriebsregister mitgeteilt. Meldet beispielsweise ein Tierhalter in der kommunalen Überwachungsbehörde eine Änderung seiner Postanschrift, so werden alle Institutionen über entsprechende Meldungen in ihrer eigenen Fachanwendung informiert. Außerdem wird der Änderungsgrund übermittelt, da dieser unter Umständen Folgen für die Verarbeitung in den einzelnen Fachanwendungen hat.
- Effizienter Datenaustausch.
- Aus informationstechnologischer Sicht wird mit dem Betriebsregister nicht nur eine zentrale Stammdaten-Datenbank zur Verfügung gestellt, sondern auch eine zentrale Datendreh-scheibe zum Austausch zwischen verschiedenen Fachanwendungen (BALVI, TSK, HIT, LIMS).
- Statt vieler bilateraler Schnittstellen zwischen den einzelnen Fachanwendungen wird nur noch jeweils eine Schnittstelle zum zentralen Betriebsregister benötigt. Der administrative und technische Pflegeaufwand für Schnittstellen wird mit dem zentralen Betriebsregister deutlich verringert. Erhöhung der Validität der Stammdaten.
- Ein weiterer Vorteil des zentralen Betriebsregisters ist die fachübergreifende Registrierung. Es wird damit die Eindeutigkeit der Betriebsstammdaten zwischen allen Fachanwendungen hergestellt. Den Betreibern und Betriebsstätten werden im Betriebsregister eindeutige Registriernummern zugeordnet. Diese Registriernummern können dann als primärer Zuordnungsschlüssel für die bilateralen Fachschnittstellen genutzt werden, z.B. für die Übergabe von Tierzahlen, Proben oder Befunden. Die Stammdaten werden innerhalb des Registers auf ihre Plausibilität geprüft, zum Beispiel anhand gültiger Adressverzeichnisse. Außerdem erfolgt bei Neuanlagen eine Prüfung auf Dubletten. Keine Mehrfacherfassung.
- Die Erfassung der Betriebsstammdaten erfolgt in der aktuellen Ausbaustufe des zentralen Betriebsregisters ausschließlich in den angeschlossenen Fachanwendungen. Nach der Registrierung von Betreibern und Betriebsstätten im zentralen Betriebsregister durch eine Fachanwendung werden alle angeschlossenen Fachanwendungen automatisch über die Neuanmeldung informiert und die entsprechenden Stammdaten übermittelt. Somit müssen die Daten nicht in jeder einzelnen Fachanwendung manuell erfasst und gepflegt werden.
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