BALVI
OZG
[Onlinezugangsgesetz]
Produktüberblick
Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ ist besser bekannt als Onlinezugangs- oder E-Government-Gesetz, kurz OZG bzw. EGovG. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten.
Wir unterstützen Sie mit viel Erfahrung bei der Digitalisierung ihrer Abläufe, denn die digitale Verwaltung von Leistungen im Bereich des behördlichen Verbraucherschutzes ist seit mehr als 30 Jahren die Kernkompetenz von BALVI.
Dokumente
- Produktdatenblatt (gekürzt)
- Produktdatenblatt (gekürzt)
[Online-Anträge]
Online-Antragsservice
Der Inhalt und die Struktur der Online-Anträge sollten eng mit allen fachlichen und technischen Stakeholdern abgestimmt werden. Ein effizientes E-Government kann nur erreicht werden, wenn die von Bürger zu erfassenden Daten mit der Datenhaltung und -verarbeitung in Struktur und Inhalt in der Fachanwendung korrespondieren.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam mit unseren Fachplanern der einzelnen Fachbereiche Online-Anträge zu konzipieren, die wir mit entsprechenden, digitalen Schnittstellen integriert in unsere Fachverfahren umsetzen.
[Digitale Schnittstellen]
Vom Portal zur Fachanwendung
Der digitale Datenaustausch ist ein essenzieller Teil der Fachanwendung BALVI IP – von Beginn an. Zum Schnittstellenportfolio gehören beispielsweise XML-basierte SOAP- und REST-Webservice-Schnittstellen wie sie u.a. in der XÖV-Standardisierung definiert sind.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen XÖV-standardisierte Schnittstellen, die auf Ihre Abläufe abgestimmt sind. Auf dieser Grundlage wird ein nachhaltiger, nachnutzbarer Standard für die technische und inhaltliche Implementierung hergestellt. Für die Datenübertragung vom Online-Antragsverfahren zur Fachanwendung BALVI IP unterstützen wir die vom IT-Planungsrat definierten Transport-Standards OSCI/XTA/DVDV und FIT-Connect. Und natürlich sind auch individuelle Lösungen möglich. Lassen Sie uns gern darüber sprechen
OSCI, XTA und DVDV
Das OSCI ist ein Transportprotokoll, mit dem Antragsdaten sicher und vertraulich übermittelt werden. Durch den OSCI-Transport in Verbindung mit der XTA-Spezifizierung wird eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ermöglicht, die dem 4-Corner-Model entspricht. Damit wird eine Differenzierung in Fach- und Transportverfahren erreicht, die man im Standard XTA 2 als XTA-Webservice (XTA-WS) bezeichnet. Das Routing erfolgt dabei durch eine Eintragung im deutschen Verwaltungs- und Diensteverzeichnis (DVDV). Dort werden Behörden durch eindeutige Schlüssel abgebildet, anhand derer die technische Adresse der zuständigen Behörde ermittelt wird.
Auf diesem Standard basiert die Schnittstelle „XGewerbeordnung“, die im Bereich der Lebensmittelüberwachung in allen Bundesländern zwischen Gewerbeamt und zuständiger kommunaler Überwachungsbehörde (Fachanwendung BALVI IP) eingesetzt wird.
FIT-Connect
Mit FIT-Connect wird ein weiterer Weg der digitalen Übertragung von Verwaltungsleistung für die öffentliche Verwaltung bereitgestellt. Die Infrastruktur und die dahinterliegenden Standards werden im Auftrag des IT-Planungsrats von der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) entwickelt und betrieben. Im Zentrum steht der Zustelldienst. Durch eine einheitliche Programmierschnittstelle (API) werden die Antragsdaten bereitgestellt und von der BALVI-Schnittstelle eingelesen. Um den vollen Funktionsumfang von FIT-Connect nutzen zu können, wird das bereitgestellte Software-Development-Kit (SDK) im BALVI-Schnittstellenserver genutzt. Der Vorteil des FIT-Connect-Verfahrens liegt darin, dass u.a. keine DVDV-Eintragung und kein Intermediär (OSCI) erforderlich sind.
Software-Development-Kits verfügbar für
- .NET
- Java
- Javascript
Übrigens...
Dieses Verfahren bietet sich vor allem bei reinen bidirektionalen Schnittstellen mit geringem bis mittelgroßen Antragsvolumen an.
[Digitale Schnittstellen]
Verarbeitung in BALVI IP
Die Übertragung der Antragsdaten in die Fachanwendung BALVI IP ist der erste Schritt innerhalb der digitalen Verarbeitung von Verwaltungsleistungen. Die Datenzuordnung (Datenmapping) und -verarbeitung sind die nächsten Schritte in einer digitalen Verwaltung. Im Bereich des behördlichen Verbraucherschutzes bieten wir Ihnen mit der Fachanwendung BALVI IP die assistentengestützte Verarbeitung von Antragsdaten inkl. der automatisierten Initialisierung von weiteren Verwaltungsprozessen an.
Das beinhaltet:
- das Anlegen von Überwachungs- und Kontrollprozessen
- die Verwaltung der originalen Anträge inkl. Weiterleitung an ein Dokumentenmanagementsystem (DMS).
Die Verarbeitung von Stammdaten macht den wesentlichen Teil der digitalen Leistungsverwaltung aus. BALVI IP gewährleistet dabei die Integrität, die Validität und die Sicherheit der Daten. Das umfasst die syntaktische und semantische Prüfung der Stammdaten.
Redundanzen werden dabei vermieden durch:
- komplexe, programminterne Ähnlichkeitsabgleiche
- Verwendung eineindeutiger IDs
- katalogbasierter Verifizierung
Wir unterstützen in unseren Schnittstellen die XÖV-Standards der Datenstrukturen, -formate und -inhalte. Damit gewährleisten wir eine interoperable und medienbruchfreie Übermittlung. Die semantische Standardisierung der Stammdaten wird in unseren Schnittstellen durch Unterstützung des XUnternehmen-Basismoduls bzw. Kernmoduls gesichert. In Verbindung mit der Nutzung des FIM-Baukastens und der darin enthaltene xDatenfelder kann das gesamte Verfahren, von der Datenerfassung durch den Bürger bzw. durch das Unternehmen bis zur Verarbeitung in der Fachanwendung, in einer standardisierten und damit nachhaltigen Art und Weise umgesetzt werden.
[Zentrales Betriebsregister ]
Verteilung von Antragsdaten
2012 ist mit dem zentralen Betriebsregister, kurz ZBR, bereits eine Plattform zum elektronischen Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden und Institutionen geschaffen worden. Das ZBR macht den Einsatz eines Online-Antragsverfahrens (Online-Dienste) besonders wirksam. Allen bereits angeschlossenen kommunalen Behörden/Institutionen können darüber die Antragsdaten elektronisch bereitgestellt und anschließend medienbruchfrei in der jeweils angeschlossenen Fachanwendung verarbeitet werden. Das Online-Antragsverfahren wird damit in die bestehenden IT-Verfahren und IT-Strukturen im Bereich des behördlichen Verbraucherschutzes integriert und schafft damit auf zahlreichen Ebenen echten Mehrwert.
[E-Government]
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) / E-Government-Gesetz (EGovG) sind die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Das OZG fordert die Gewährung des digitalen Online-Zugangs zu Verwaltungsleistungen. Das umfasst die Umsetzung eines Online-Antragsverfahren und die sichere, interoperable und medienbruchfreie Übertragung der Daten an die zuständige Institution oder Behörde – damit also auch an das Fachverfahren bzw. die Fachanwendung. Hier ist aber nicht nur der Empfang sicherzustellen, sondern auch die effiziente Bearbeitung der beantragten/angezeigten Verwaltungsleistungen.
Im öffentlichen Verbraucherschutz liegen zahlreiche Verwaltungsleistungen vor, die in der Fachanwendung BALVI IP erfasst und bearbeitet werden können. Das Online-Antragsverfahren markiert nur den Beginn der digitalen Verwaltung. Viele weitere Verwaltungsprozesse schließen sich an. Es ist also entscheidend, dass schon die Antragerfassung so gestaltet ist, dass nachfolgende Verwaltungsschritte in der Fachanwendung und somit in der Behörde effizient bearbeitet werden können. Dies beinhaltet u.a. auch die Rückmeldung an den Antragsteller.
E-Government bzw. das OZG ist für uns nicht nur eine digitale Einbahnstraße, sondern umfasst die effiziente und vollständige Digitalisierung von Verwaltungsverfahren/-prozessen.
Es ist also entscheidend, dass schon die Antragerfassung so gestaltet ist, dass nachfolgende Verwaltungsschritte in der Fachanwendung und somit in der Behörde effizient bearbeitet werden können.
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